Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Die Pikosso Berlin GmbH (zukünftig „Agentur“) ist Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Veranstalter zustande.
(2) Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die von Veranstaltungen und/oder Lieferung von Tickets, Gutscheinen gelten im Verhältnis zu Pikosso Berlin GmbH ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf sämtliche, durch die Agentur durchgeführten Veranstaltungen, soweit die Agentur als Veranstalter auftritt und als solcher auf den erworbenen Tickets des Ticketinhabers („Kunden“) und/ oder der Veranstaltungsan-kündigung erkennbar ist – unabhängig davon, ob der Ticketverkauf durch die Agentur oder Dritte, insbesondere Onlineticketshops und örtliche Vorverkaufsstellen (insgesamt „sonstige Ticketanbieter“) erfolgt.
(2) Sofern die Agentur nicht zugleich Veranstalter ist, gelten diese AGB zwischen der Agentur und dem Veranstalter ausschließlich.
(3) Diese Geschäftsbedingungen der Agentur gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Die AGB sind im Internet abrufbar unter www.presseball.de/agb und/oder Bestandteil des Vertragsformulars. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
(4) Entgegenstehende, von den Geschäftsbedingungen der Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt die Agentur nicht an. Führt die Agentur in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen ihre Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
(5) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die Änderungen werden daher erst wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden Außendienstmitarbeiter der Agentur sind nicht befugt, diese Schriftform mündlich aufzuheben.
§ 2 Angebot
(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Ist die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot zum Vertragsschluss, so kann die Agentur dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(3) An Filmen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotographien, Graphiken, Texten und sonstigen Unterlagen behält sich die Agentur sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Nutzt der Auftraggeber ohne Zustimmung Unterlagen, an denen der Agentur das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.
§ 3 Vertragsabschluß, Stornierung
(1) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat.
a, Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch die Agentur an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Pikosso Berlin GmbH zustande.
b. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
(2) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt von der Agentur enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen. Nach Zugang der Tickets hat der Kunde unverzüglich die Karten auf Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen und ggf. bestehende Mängel dem Veranstalter umgehend schriftlich, per E-Mail oder auf dem Postweg an die im Impressum genannte Kontaktadresse binnen drei Werktage mitzuteilen. Ansonsten gilt die Leistung als erbracht.
(3) Soweit beim Kauf nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n) zuzüglich beim ursprünglichen Kauf angefallener nachgewiesener Gebühren/Kosten (z. B. Porto- und Versandkosten), maximal jedoch in Höhe von 25 % des aufgedruckten Preises. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
(4) Die Agentur ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter und / oder von der Agentur aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet.
(5) Die Stornierung / Rücktritt kann durch eine E-Mail der schriftlich – auch per Fax – erklärt werden. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
(6) Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
(7) Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt auch, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Diners oder Discover), Sofortüberweisung und/oder durch Vorkasse per Überweisung sowie durch Rechnungs- oder Ratenkauf möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte, Sofortüberweisung und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von der Agentur benannte Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig. Bei der Internet-Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden den Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
(2) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 5,00 für Aufwendungen zu erstatten. Etwaige Inkassokosten hat der Auftraggeber ebenfalls zu erstatten. Im Übrigen stehen der Agentur die gesetzlichen Rechte, insbesondere aus § 288 BGB, zu
(3) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Maßgeblich für die Leistungserbringung ist das Angebot der Agentur. Abbildungen und Beschreibungen etc. der Agentur in Prospekten, im Internet und sonstigen Beschreibungen dienen lediglich der Illustration und sind nur „CIRCA-Angaben“. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen. Die Agentur kann die Vertragsleistung auch durch Subunternehmer erbringen.
(2) Der Beginn der von der Agentur angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten
(3) Höhere Gewalt oder bei der Agentur oder ihren Lieferanten oder Subunternehmern eintretende Verhinderungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen; Krankheit, Seuchen, Pandemie (z.B. CoVid 19) etc., die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verändern die von der Agentur genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem für den Auftraggeber unzumutbaren Leistungsaufschub, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die bisherigen vergeblichen Aufwendungen der Agentur werden ihr erstattet.
(5) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung der Leistungen geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch die Agentur die entstehenden Kosten zu erstatten und eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu zahlen (sog. Nachträge).
§ 6 Plichten des Auftraggebers
(1) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren und weitere Auslagen und Gebühren trägt der Auftraggeber
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstätten-verordnung – VstättVO) einzuhalten.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen zu ermitteln und einzuhalten, sofern dies nicht in den Leistungen der Agentur laut Angebot enthalten ist. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen und die Agentur über alle Bedingungen rechtzeitig zu informieren
(4) Bei der Übergabe von Equipment und technischen Einrichtungen an den Veranstalter zur Benutzung während der Veranstaltung sind diese vom Auftraggeber auf Vollständigkeit, Sicherheit und korrekte Funktionsweise zu überprüfen. Equipment und technische Einrichtungen gelten als einwandfrei übernommen, wenn sie bei der Übernahme vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.
(5) Der Auftraggeber hat für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Einhaltung ordnungsrechtlicher Normen in und vor den Veranstaltungsräumen zu gewährleisten. Insbesondere sind dies feuerpolizeiliche Anforderungen für Dekoration etc. sowie die Einhaltung von Lärmobergrenzen. Für durch Missachtung dieser Normen entstehende Schäden haftet der Auftraggeber.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei einem Verbraucher behält sich die Agentur das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich die Agentur das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Pikosso Berlin GmbH unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Befindet sich der Kunde gegenüber Pikosso Berlin GmbH mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§ 8 Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
(1) Die Agentur haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Pikosso Berlin GmbH beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet Pikosso Berlin GmbH nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(4) Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder von der Agentur zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
(5) Die im Ticketpreis enthaltene Vorverkaufsgebühr fällt als Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung des Tickets unmittelbar bei dessen Verkauf an. Im Falle von Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen durch den Veranstalter oder aus sonstigen Gründen kann die Vorverkaufsgebühr daher nicht erstattet werden.
(6) Soweit die Haftung von der Agentur nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 9 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z. B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten), die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung hierzu vorliegt (Art. 49 Abs. 1 a DSGVO) oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Näheres regelt die Datenschutzinformation (www.presseball.de/datenschutzerklärung).
§ 10 Schlußklausel, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
(2) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Berlin. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Agentur behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
(4) Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die Agentur ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. Die §§ 139 ff BGB werden, soweit sie eine andere Regelung beinhalten, hiermit ausgeschlossen.